Kategorie: FAQ - Sichtschutz

Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, in Bayern liegt die maximale Höhe ohne Genehmigung zwar bei 2,00 m es kann jedoch auch sein das sie darunter bleiben müssen. Sie müssen den Bebauungsplan deiner Gemeinde prüfen, dieser steht über allem da ist auch die maximale Höhe geregelt. Dann gibt es auch noch das Nachbarrechtsgesetz, dieses […]